Die Genehmigung der Luftwärmepumpe
Recherchiert man im Internet über Luftwärmepumpen (LWP) findet man immer mal wieder Diskussionen über die Lautstärke der Ausseneinheit und daraus resultierende Konflikte mit Nachbarn die sich dadurch - völlig verständlich - gestört fühlen.
Wie wir erfahren haben, gibt es in der Gemeinde Fernitz-Mellach einen eigenen Prozess zur Errichtung und Betrieb einer LWP. Bei der ohnehin notwendigen Bauverhandlung wird diese Art der Heizung zwar besprochen aber nicht explizit genehmigt.
Im Anschluss an die Bauverhandlung wird von einem externen und unabhängigen Gutachter die Eignung überprüft. Erst wenn dieses Gutachten positiv abgeschlossen ist darf eine LWP Anlage aufgestellt und betrieben werden.
Folgenden Punkte werden bei dieser Prüfung berücksichtigt:
- Ausführenden Montage-Firma
- Genaue Modell-Bezeichnung der geplanten LWP und dessen Eigenschaften im Bezug auf Lautstärke („Typenschein“)
- Geplanter Aufstellungsort (im Lageplan eingezeichnet)
- Geplante Betriebszeiten und Modi der LWP
Basierend auf diesen Unterlagen wird vom Gutachter geprüft ob die Regeln der Gemeinde im Bezug auf Lärmentwicklung eingehalten werden.
Die für uns projektierte LWP - Vaillant VWF 87/4 - hat dieses Genehmigungsverfahren problemlos bestanden :)